Die Direktversicherung stellt einen zwischen Arbeitgeber und Versicherungsanstalt zustande gekommenen Vertrag dar, der darauf abzielt, das Leben eines Angestellten abzusichern. Diese Art von Versicherung wird für den Arbeitnehmer für Fälle von Berufsunfähigkeit und Unfall abgeschlossen, wobei der Arbeitnehmer ein Recht darauf hat, Beiträge zurück zu erhalten.
Man kann diese Art von Versicherung auch als eine Variante der Altersvorsorge betrachten. Sollte sich nämlich etwas für die Arbeit des Angestellten nachteiliges ereignen, erhält er genügend Versicherungsschutz.
Sollte die Direktversicherung als Sonderzahlung(Weihnachtsgeld etc.) stattfinden, entfallen die Sozialversicherungsbeiträge für den versicherten Angestellten.
Diese Art von betrieblicher Altersvorsorge ist für den Arbeitgeber verpflichtend, sollte sich der Arbeitnehmer dafür entscheiden. Im Gegenzug bleibt es dem Arbeitgeber vorbehalten, die Art der Versicherung und den Anbieter zu bestimmen. Auch kann die Direktversicherung niemals gekündigt werden, wie es sonst bei einer Lebensversicherung der Fall ist. Kommt es aber vor, dass der Angestellte seinen Arbeitgeber wechselt, gibt es mehrere Möglichkeiten über die Handhabung.
Es kann sein, dass der neue Arbeitgeber das im alten Vertrag enthaltene Kapital auf einen neuen Versicherungsvertrag seines Anbieters überträgt oder einfach den alten Vertrag übernimmt. Der Arbeitnehmer kann aber auch offiziell zum Versicherungsnehmer werden und von nun an die Beiträge privat entrichten. Eine weitere Möglichkeit ist die Entbindung des Arbeitnehmers von seinen Beitragspflichten gegenüber der Versicherung. Diese wird trotzdem weiter geführt, da jedoch nicht mehr eingezahlt wird, werden die späteren Leistungen der Versicherung natürlich weniger umfangreich ausfallen.
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